Infos für Veranstalter
Wir freuen uns, dass es immer mehr Veranstalter gibt, die eine Para-Wertung mit in ihre Veranstaltung aufnehmen und so den Rennkalender für die Para-Athleten immer mehr füllen. Para Triathlet/innen sollte die Teilnahme an Veranstaltungen unabhängig von der Distanz grundsätzlich ermöglicht werden, wenn die örtlichen Gegebenheiten es zulassen. Eine gesonderte Wertung der einzelnen Startklassen bei Jedermann-Wettbewerben ist nicht nötigt, aber zulässig.
Worauf zu achten ist
Wettkampfvorbereitung
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PTVI Athleten
- auch der Guide benötigt einen Transponder, eine Startnummer und einen Helmsticker
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PTWC Athleten
- die Athleten benötigen zwei Transponder und zwei Startnummern (Handbike & Rennrollstuhl)
Wechselzone
- der Wechselzonenbereich darf separat liegen, da
- die Breite des jeweiligen Wechselzonenbereiches nach Möglichkeit zwei Meter betragen sollte (Platz für Prothesen)
- den Athlet*innen sollte bei Bedarf möglichst ein Stuhl pro Platz zur Verfügung gestellt werden
- Persönliche Helfer/innen (max. 2) sind erlaubt.
Schwimmen
- Start nur im Wasser. Das Tragen eines Neoprens ist bis zu einer Wassertemperatur von 24°C uneingeschränkt erlaubt.
- beim Schwimmausstieg ist Hilfe erlaubt
- der Schwimmausstieg muss den Helfer/innen (z. B. DLRG oder persönlicher Helfer) zugänglich sein; die Wassertiefe sollte beim Ausstieg nach Möglichkeit nicht größer als 1m sein
- beim Schwimmen in einem Schwimmbecken sollten Rollstuhl-Athlet*innen in einer Bahn starten; für den Ausstieg ist eine geeignete Stelle zu wählen, ggfs. die Treppe des Schwimmbeckens
- die Athleten, die beim Ausstieg Hilfe benötigen sollten gekennzeichnet sein, damit die Helfer sie gut erkennen können. Hier können z.B. unterschiedliche Badekappenfarben genutzt werden.
Radstrecke
- keine Besonderheiten
- Handbikes sind zugelassene Fahrzeuge im Sinne der StVZO § 63a Abs. 1 (Ein Fahrrad ist ein Fahrzeug mit mindestens zwei Rädern, das ausschließlich durch die Muskelkraft auf ihm befindlicher Personen mit Hilfe von Pedalen oder Handkurbeln angetrieben wird.).
Laufstrecke
- für Rollstuhl-Athleten gilt: Helmpflicht und Windschattenverbot.
- der Streckenbelag sollte mit einem Rollstuhl ungehindert befahrbar sein
- die Streckenbreite sollte 1,2 m betragen.
- es gilt STVO §24 f sinngemäß (Greifreifenrollstühle, Fußgänger)
Wettkampfnachbereitung
PTVI Athleten – auch der Guide erhält eine Medaille und sollte bei der Siegerehrung namentlich genannt werden
Wenn möglich ein barrierefreies Siegerpodest für die Siegerehrung. (kann bei der DTU angefragt werden)