Corona-Update
Impfverordnung
Laut der Coronavirus-Impfverordnung fallen Personen, die im Rahmen der Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) arbeiten, in die Priorisierungsgruppe 3 (§ 4 Abs. 1 Nr. 8 Corona-Impfverordnung des Bundes). Ferienbetreuer*innen, Trainer*innen und Übungsleiter*innen in der Kinder- und Jugendarbeit der Vereine und Verbände können vor Ort prüfen, ob sie als Engagierte in der Jugendverbandsarbeit jetzt ein Impfangebot erhalten können.
Die Grafik stellt die neuesten Öffnungsschritte für den Sport in Deutschland dar. Inwiefern die einzelnen Bundesländer die Regelungen im einzelnen umsetzen, werden wir in Kürze auf dieser Website in einer Übersicht darstellen.
Unter dem folgenden Link veröffentlicht der DOSB eine Übersicht der einzelnen Corona-Verordnungen der Bundesländer, mit den wichtigsten Informationen zum Sportbetrieb.