Startpass und Zweitstartrecht ab heute beantragbar
01.12.2022 – thorsten eisenhofer
Ab heute, 1. Dezember, können der DTU-Startpass und das Zweitstartrecht für die Saison 2023 beantragt werden – den Startpass gibt es erstmals auch als App.
Der Startpass steht ab 2023 aus Gründen der Nachhaltigkeit erstmals als digitale Version in Form einer App zur Verfügung. Die Startpässe aller Startpassinhaberinnen und Startpassinhaber (egal ob Verlängerung oder Neubeantragung) werden zum 1. Dezember 2022 automatisch auf die digitale Version umgestellt. Für die digitale Version ist ein Foto notwendig. Alle weiteren Infos dazu, auch wie ihr erstmals einen Startpass beantragen könnt, gibt es hier.
Athletinnen und Athleten, die weiterhin die Plastikkarte erhalten möchten, müssen dies in ihrem Phoenix-Account selbstständig bis zum 31.12.2022 anpassen.
Ab heute kann zudem das Zweitstartrecht für die Saison 2023 digital beantragt werden. Das Zweitstartrecht ermöglicht es Athletinnen und Athleten, für einen Verein in einer der deutschen Triathlonligen zu starten, der nicht derselbe Verein ist, über den sie ihren DTU-Startpass beantragt haben.
Das Zweitstartrecht kann pro Saison nur einmal und nur für einen Verein beantragt werden. Der Antrag muss bis zum 30. April für die jeweils folgende Saison vollständig beantragt und genehmigt werden.
Das Zweitstartrecht kann ausschließlich online beantragt werden. Möglich ist dies über die Starpassdatenbank Phoenix. Die Athletin beziehungsweise der Athlet muss den Antrag nicht mehr den Vereinen, bei dem sie beziehungsweise er das Erst- bzw. Zweistartrecht haben, zum Abzeichnen vorlegen. Nach dem Ausfüllen des Online-Formulars durch die Athletin beziehungsweise den Athleten bekommen die beiden Vereine eine Mitteilung und können das Zweitstartrecht per Klick über die Startpassdatenbank bestätigen. Sobald dies genehmigt ist, bekommt die Aktiven eine E-Mail und nach der Bezahlung per Bankeinzug eine Genehmigung des Zweitstartrechts.
Zur Beantragung des Zweitstartrechts geht es hier.