Holt euch euer Zweitstartrecht

30.11.2021 –  thorsten eisenhofer

Ab 1. Dezember lässt sich das Zweitstartrecht digital beantragen. Alle Infos dazu gibt es hier.

Startpass

Ab Mittwoch, 1. Dezember, kann das DTU-Zweitstartrecht für die Saison 2022 digital beantragt werden. Das Zweitstartrecht ermöglicht es Athlet*innen, für einen Verein in einer der deutschen Triathlonligen zu starten, der nicht derselbe Verein ist, bei dem sie ihren DTU-Startpass beantragt haben. Das Zweitstartrecht kann pro Saison nur einmal und nur für einen Verein beantragt werden. Die Beantragungsfrist für das Zweitstartrecht für die Saison 2022 endet am 30. April 2022, für jede Saison ist ein neuer Antrag erforderlich.

Das Zweitstartrecht kann ausschließlich online beantragt werden. Möglich ist dies über die Starpassdatenbank Phoenix. Neu dabei ist: Der*die Athlet*in müssen ihren Antrag nicht mehr den Vereinen, bei dem sie ihr Erst- bzw. Zweistartrecht haben, zum Abzeichnen vorlegen. Nach dem Ausfüllen des Online-Formulars durch den*die Athlet*in bekommen die beiden Vereine eine Mitteilung und können das Zweitstartrecht per Klick über die Startpassdatenbank bestätigen. Sobald dies genehmigt ist, bekommt der*die Athlet*in eine E-Mail und nach der Bezahlung per Bankeinzug eine Genehmigung des Zweitstartrechts.

Zur Beantragung des Zweitstartrechts geht es hier.