Präzisierung der Verbandsnews: Thema "Neoprenanzüge"

03.07.2013 –  Oliver Kubanek

Entwarnung für den Einsatz gängiger KälteschutzanzügeEs gibt eine neue Handlungsempfehlung für die Kampfrichter zum Thema "Kälteschutz- bzw. Neoprenanzug", bei der wir uns in den aktuellen…

Entwarnung für den Einsatz gängiger Kälteschutzanzüge

Es gibt eine neue Handlungsempfehlung für die Kampfrichter zum Thema "Kälteschutz- bzw. Neoprenanzug", bei der wir uns in den aktuellen Verbandsnachrichten etwas missverständlich und nicht präzise genug ausgedrückt haben. Diese steht im Zusammenhang mit der Thematik "unerlaubte Hilfsmittel". Anbei daher eine Konkretisierung der neuen Regel, die aufgekommene Unsicherheiten beseitigen hilft. Grundsätzlich: Die bisher gängigen Anzüge sind weiter erlaubt.

Beschluss der Technischen Kommission der DTU

Neuentwicklungen im Bereich Kälteschutzanzüge
Ein Kälteschutzanzug muss einlagige Arme mit gleichmäßigen Armflächen ohne Überlappungen, Taschen o.ä. haben. Es darf dadurch beim Schwimmen zu keiner Vergrößerung der Armflächen kommen.
Damit fallen diese Ausführungen von Kälteschutzanzügen unter Artikel F.1.g) der DTU-Sportordnung (unerlaubte Hilfsmittel).