Kommpressionskleidung beim Schwimmen
01.04.2011 – Nina Stern
Zum Thema Kompressionskleidung beim Schwimmen gibt die Technische Kommission folgende Erläuterung:
In der neuen DTU Sportordnung Ausgabe 3 vom 01.02.2011 ist Folgendes zu finden:
F Das Schwimmen
F.1 Allgemeine Bestimmungen
g) Verboten sind Hilfsmittel wie z.B. Flossen, Handschuhe, Socken, Kompressionskleidung,
Paddles und Schnorchel
Um die Unklarheiten in der Definition "Kompressionskleidung" auszuräumen folgender Hinweis:
Unter verbotener Kompressionskleidung beim Schwimmen sind zusätzliche
Kompressionskleidungsteile aller Art an Beinen und Armen zu verstehen.
Einteiler, Top, Shirt und Short mit Kompressionswirkung sind erlaubt.