TK erläutert "Clip-on"-Verbot für Age Grouper

16.02.2018 –  Jan Sägert

Am vergangenen Wochenende hat das DTU-Präsidium die Sportordnung (SpO) 2018 beschlossen. Nachfragen von Athleten gab es insbesondere zu § 31 "Ausrüstung bei Rennen mit Windschattenfreigabe". Hierzu…

Am vergangenen Wochenende hat das DTU-Präsidium die Sportordnung (SpO) 2018 beschlossen. Nachfragen von Athleten gab es insbesondere zu § 31 "Ausrüstung bei Rennen mit Windschattenfreigabe". Hierzu stellt die Technische Kommission der DTU folgendes fest:

"Durch die Freigabe der Scheibenbremsen bei sogenannten "Draft legal"-Rennen wird die Bremswirkung der Räder erhöht. Als Kompensation haben wir die Auflieger verboten. In den Competition Rules der ITU heißt es zum Punkt Age Group Draft Legal Equipment: "Clip-ons are not allowed" (Anm.: ein drop handlebar ist ein klassischer Rennlenker, der in den Regelwerken von ITU und DTU mit einer Maximalbreite von 50 Zentimetern erlaubt ist). Bei Eliterennen der ITU sind Clip-ons weiterhin erlaubt."

"Die DTU-Sportordnung ist keine Elite-Sportordnung, sondern hauptsächlich für den Breitensport, also für Age Grouper gemacht. Die meisten Athleten, die unter dem Dach der DTU an "Draft legal"-Rennen teilnehmen, werden nie bei einem Eliterennen der ITU (Weltcup, World Triathlon Series, etc.) starten. Dazu gehören z.B. die Athleten in den Ligen der Landesverbände, die teilweise draft legal sind."

"Mit der Änderung in der SpO werden - als Hauptzielgruppe - Auflieger bei "Draft legal"-Rennen verboten, bei denen keine Elite-Athleten am Start sind. Anpassung an die Competition Rules der ITU heißt: Bei Athleten, die auf Age Grouper Niveau sind, sind Auflieger verboten."

Alle Athleten der 1. und 2. Triathlon-Bundesliga informieren sich zum Thema "Clip-ons" bitte in den jeweiligen Durchführungsbestimmungen für die Saison 2018. Diese werden aktuell überarbeitet.

Alle aktuellen Ordnungen der DTU als PDF im Überblick