DTU-Sportordnung 2018: Die wichtigsten Änderungen
13.02.2018 – Jan Sägert
Das Präsidium der Deutschen Triathlon Union hat am vergangenen Wochenende (10. Februar) die neue Sportordnung 2018 (SpO) beschlossen. Sie ist damit ab sofort gültig. Das Regelwerk wurde von der Technischen Kommission, in Anlehnung an die Competition Rules des Triathlon-Weltverbands ITU, überarbeitet und an die aktuellen Entwicklungen im nationalen und internationalen Triathlon angepasst. Schwerpunkte waren in diesem Jahr die Themen Kommunikation während des Wettkampfs, Material, neue Regelungen für Schüler und Jugendliche sowie der Dauerbrenner Windschattenfahren.
Kurz erklärt: die wichtigsten Änderungen
Eine der wichtigsten Regeländerungen 2018 betrifft das Thema Bremsen. Nach der neuen SpO sind Scheibenbremsen nun generell erlaubt. In der zweiten Disziplin wird ab sofort zudem das sogenannte Blocking – grundloses Fahren in der Mitte der Radstrecke mit Behinderung überholender Athleten – geahndet und mit einer Gelben Karte bestraft. Dies ist gleichbedeutend mit einer Zeitstrafe, die je nach Wettkampfdistanz zwischen 15 (Sprintdistanz) und 60 Sekunden (Langdistanz) beträgt.
Auch Schüler und Jugendliche sollten sich das überarbeitete Regelwerk vor dem Saisonstart noch einmal genau anschauen. Bei einer Wassertemperatur von 14 bis 15,9 Grad ist der Kälteschutzanzug jetzt Pflicht. Die bisher begrenzte Abrolllänge in der Wertungsklasse Jugend A wurde aufgehoben.
Im Detail überarbeitet hat die fünfköpfige Technische Kommission auch die bisherigen Regelungen zur Nutzung von Kommunikationsgeräten. Demnach dürfen Athleten während des Wettkampfs Mobiltelefone, Smart Watches oder Funkgeräte nicht in einer Art und Weise benutzen, die sie vom Renngeschehen ablenkt. Hierzu gehören unter anderem Telefonieren, das Abspielen von Musik, Fotografieren sowie die Nutzung sozialer Medien.