Hinweis der Technischen Kommission
07.01.2010 – Nina Stern
Neuerdings werden Neoprenanzüge in der Stärke von 7 mm angeboten.
Die Technische Kommission der Deutschen Triathlon Union möchte darauf hinweisen,
dass alle Neoprenanzüge, die nicht der aktuellen Sportordnung entsprechen, verboten sind.
DTU Sportordnung F. 3.1 Kälteschutzanzüge / Neoprens Die maximale Gesamtstärke eines Neoprenanzuges darf 5 mm nicht überschreiten und er darf aus nicht mehr als 3 Einzelteilen bestehen, und zwar einer Gesichtsmaske, einem Oberkörper- und einem Unterkörperteil. Kälteschutzanzüge ( Neoprens ) und Schwimmanzüge dürfen nicht übereinander getragen werden. Die Technische Kommission
DTU Sportordnung F. 3.1 Kälteschutzanzüge / Neoprens Die maximale Gesamtstärke eines Neoprenanzuges darf 5 mm nicht überschreiten und er darf aus nicht mehr als 3 Einzelteilen bestehen, und zwar einer Gesichtsmaske, einem Oberkörper- und einem Unterkörperteil. Kälteschutzanzüge ( Neoprens ) und Schwimmanzüge dürfen nicht übereinander getragen werden. Die Technische Kommission