Zweitstartrecht
Das Zweitstartrecht kann bei der DTU beantragt werden, um im Ligabetrieb für einen anderen Verein starten zu können, als den Verein, über den der DTU-Startpass beantragt wurde. Dieses Zweitstartrecht kann pro Saison nur einmal und nur für einen Verein beantragt werden. Mit Genehmigung des Zweitstartrechtes erlischt das Startrecht für den abgebenden Verein in sämtlichen Ligamannschaften für den Rest des Jahres. Für die Umsetzung wird pro Antrag eine Gebühr von 25 Euro fällig. Für jede Saison ist ein neuer Antrag erforderlich. Einzelheiten zum Zweitstartrecht regeln die jeweiligen Ligastatuten. Das Zweitstartrecht lässt sich in der Startpassdatenbank beantragen.
Die Beantragung startet zum 1. Dezember und muss bis zum 30. April für die jeweils folgende Saison vollständig beantragt und genehmigt werden.
Ablauf zur Beantragung des Zweitstartrechts 2024
1. Online Beantragung
Online-Beantragung des Zweitstartrechts über die DTU Startpassdatenbank durch Athlet/in.
2. Antrag freigeben
Bis zum 30. April müssen Erst- und Zweitverein den Antrag online über die Startpassdatenbank freigegeben haben.
3. Antrag genehmigen
Sobald beide Vereine den Antrag freigegeben haben, wir der Antrag durch die DTU genehmigt.